Onlinezugangsgesetz und OZG 2.0

OZG-Umsetzung im Team

Kindergeld beantragen, Wohnsitz ändern, Gewerbe oder Fahrzeug anmelden – Bürger*innen wollen die Dienstleistungen der Verwaltung auch online nutzen können, deutschlandweit einheitlich und mit nur einem Nutzerkonto. Das regelt das Onlinezugangsgesetz.

Definition Onlinezugangsgesetz

Was sind OZG und OZG 2.0?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Im Juni 2023 hat der Bundestag beschlossen, das Onlinezugangsgesetz zu novellieren und anzupassen. Das OZG 2.0 soll den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren schaffen. Mit dem erneuerten Gesetz wird die Digitalisierung der Verwaltung zur Daueraufgabe. Wir unterstützen unsere Träger bei der OZG-Umsetzung.

Beim OZG 2.0 geht es jetzt unter anderem darum, das Prinzip der Nachnutzung von bestehenden Online-Diensten zu stärken und mehr durchgängig digitale Verwaltungs-Services zu schaffen (Ende-zu-Ende-Digitalisierung). Unter anderem soll es künftig möglich sein, dass Bürger*innen und Unternehmen der Verwaltung Standardinformationen nur noch einmal mitteilen müssen, so dass Behörden diese wiederverwenden oder untereinander austauschen dürfen (Once-only-Prinzip). Dafür ist jedoch eine Vernetzung der verschiedenen Register notwendig. Die Umsetzung der zweiten Auflage des Onlinezugangsgesetzes ist deshalb eng mit einem weiteren IT-Großprojekt verzahnt: der so genannten Registermodernisierung, mit der ein Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden möglich werden soll. Dataport ist für seine Träger an der technischen Umsetzung der Registermodernisierung beteiligt und berät sie natürlich auch bei der Umsetzung des aktualisierten Onlinezugangsgesetzes.

Mit  Vitako, dem Netzwerk der öffentlichen IT-Dienstleister in Deutschland, spricht Torsten Koß, Vorstand Digitale Transformation bei Dataport, in einem Interview ausführlich über Erfolge und Möglichkeiten des OZG.(PDF, nicht barrierefrei)

 

Die Basis: Online-Service-Infrastruktur

OZG-Umsetzung für die öffentliche Verwaltung mit OSI

Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sind in der Pflicht: Sie sollen ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten und diese miteinander zu einem Portalverbund verknüpfen.

Mit unserer modularen Online-Service-Infrastruktur (OSI) gelingt die Umsetzung des OZG. Aus Bausteinen wie Servicekonto, Zuständigkeitsfinder, elektronischem Postfach, Bezahlfunktion sowie BundID-Anbindung entstehen digitale Online-Dienste, die für Kommunen und von allen Verwaltungen nutzbar sind. Mit nur drei Klicks finden Bürger*innen und Unternehmen den Verwaltungsservice, den sie benötigen – deutschlandweit. Das ermöglichen wir mit unserer leistungsstarken Suchfunktion.

Immer mehr dieser Verwaltungsservices werden digital angeboten. Viele dieser Online-Dienste entwickeln wir gemeinsam von der ersten Idee bis zum fertigen Produkt. Mit unserer Online-Dienste-Development-Factory setzen wir die digitalen Verwaltungsservices nutzerorientiert, schnell und mit hoher Qualität um – auf Basis unserer Online-Service-Infrastruktur.

Ihr Mehrwert vom OZG

Vorteile durch Kooperation

  • Mehr Effizienz: Bürger*innen und Firmen können ihre Anträge jederzeit und von überall online einreichen. Relevante Daten werden direkt in Ihre Verarbeitungsprozesse und Fachverfahren übernommen.
  • Mehr Sicherheit: Ihre Online-Dienste betreiben wir in unserem Twin Data Center, einem der sichersten Rechenzentren Europas. Dadurch gewährleisten wir höchste Sicherheit und Verfügbarkeit von sensiblen Daten – TÜV-geprüft und zertifiziert vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Mehr Zeit: Wir automatisieren zeitintensive oder papierbasierte Routineaufgaben, entlasten dadurch Ihre Mitarbeiter*innen in der Verwaltung und verkürzen die Bearbeitungsdauer. So bleibt mehr Zeit für den direkten Kontakt zu den Bürger*innen. Zugleich kann so dem Fachkräftemangel begegnet werden.
  • Mehr Erfahrung: Profitieren Sie von unseren standardisierten und vielfach erprobten Prozessen und Strukturen. Diese standardisierten Prozesse passen wir an Ihre Behörde an.

Erfolgreiche Zusammenarbeit

Gemeinsam stark

Die Trägerländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben gemeinsam mit uns einen entscheidenden Beitrag für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geschaffen. Die Länder kooperieren miteinander im sogenannten OSI-Verbund. Auf der Plattform Online-Service-Infrastruktur stehen rund 460 Online-Dienste bereit. Die im Bundesvergleich hohe Nachnutzung mit bereits 59 im OZG-Shop zur Verfügung stehenden Online-Diensten (Stand Februar 2024) ist ein Indikator für den Erfolg der Dienste. Auch die hohe Anzahl von rund 1,3 Millionen Nutzerkonten, die über OSI-Mandanten eingerichtet wurden, belegt diesen Erfolg. Das partnerschaftliche Kooperationsprinzip schafft Synergien: geteilte Kosten, gemeinsame Standards, schnellere Entwicklung und Inbetriebnahme der digitalen Dienste.

Hier geht es zu unserer Pressemitteilung.

Erfolge der IT-Kooperation im Dataport-Verbund

Erfolg im Norden

Das Onlinezugangsgesetz hat die Grundlagen für digitale Verwaltungsleistungen geschaffen. Nun geht es darum, Online-Dienste und Fachverfahren miteinander zu verbinden, um Verwaltungsleistungen auch wirklich durchgängig digital zu gestalten. Und das nicht in allen Verwaltungseinheiten Deutschlands in Eigenregie, sondern gemäß dem Prinzip der Nachnutzung in einem kooperativen Ansatz (EfA-Prinzip „Einer für alle"). So schreibt es die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes vor.

Das Onlinezugangsgesetz regelt Prinzipien für die Digitalisierung der Verwaltung, die Dataport mit seinen Trägern schon lange praktiziert: Kooperation, Arbeitsteilung, Standardisierung, gemeinsame Infrastrukturen wie beispielsweise die OSI-Plattform für Online-Dienste. OSI steht für Online-Service-Infrastruktur und benennt eine Plattform, die alle notwendigen Bausteine für Online-Dienste liefert. Die Ergebnisse der IT-Kooperation sprechen für den Erfolg. (Zahlenangaben Stand Februar 2024)

Kooperativ: Online-Dienste schnell und nachhaltig umsetzen

Unser Erfolgsrezept - konsequente, länderübergreifende Kooperation und Infrastrukturen wie beispielsweise die gemeinsame OSI-Plattform für Online-Dienste (Online-Services-Infrastruktur). Die Plattform ist der Dreh- und Angelpunkt für das schnelles und nachhaltiges Umsetzen von Online-Diensten in Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

462Online-Dienste (inkl. EfA) sind auf der 0SI-Plattform produktiv.
93 % (114)der beauftragten 122 EfA-Online-Dienste sind abgeschlossen.

Gemeinsam: Mit dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) zum Erfolg

Kooperation und Nachnutzung sind der Schlüssel für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung, zum Beispiel über die Entwicklung von Online-Diensten nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA). Der Ansatz: Wir von Dataport stellen unsere EfA-Leistungen erfolgreich anderen zur Verfügung (Roll-out) und implementieren Online-Dienste von anderen IT-Dienstleistern (Roll-in).

2.128Anbindungen im Rahmen des Rollouts sind bereits erfolgt, 1.139 sind in Bearbeitung
285Anbindungen im Rahmen des Roll-ins sind bereits erfolgt, 465 sind in Bearbeitung

Wirkungsvoll: Starke Nutzung der OSI-Plattform

Über die von Dataport entwickelte OSI-Plattform stellen Verwaltungen in unseren Trägerländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Online-Dienste für Unternehmen und Bürger*innen bereit. Das Angebot zeigt Wirkung. Mithilfe von Servicekonten können die Nutzer*innen beispielsweise Dokumente oder Bescheide der Behörden digital beantragen und verwalten.

1,39 Mio.Servicekonten sind im Februar 2024 über die Mandanten eingerichtet.
648.000Besuche wurden im Januar 2024 auf der 0SI-Plattform registriert.

Suchfunktion für deutschlandweiten Portalverbund

Mit unserer leistungsstarken Suchfunktion finden Bürger*innen und Unternehmen schnell den Verwaltungsservice, den sie benötigen. Mit maximal drei Klicks. Deutschlandweit. Auch bei Ihrer Behörde.

OSI – der schnelle Weg zum Online-Dienst

Mit unserer modularen Online-Service-Infrastruktur (OSI) gelingt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mit Tempo und Qualität. Aus Bausteinen wie Servicekonto, elektronischem Postfach oder Bezahlfunktion entstehen Ihre digitalen Online-Dienste. Für Ihre Behörde. Von allen Verwaltungen nutzbar. Für alle Bürger*innen.

ELFE: Einfach Leistungen für Eltern

Mit der ELFE-App können Eltern Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld medienbruchfrei beantragen. Viele Daten liegen den Behörden schon vor. Anträge werden über einen Online-Dienst automatisiert ausgefüllt und bearbeitet. Alle Dokumente werden per Post verschickt und Leistungen automatisch angewiesen.

Weitere Beispiele für unsere Online-Dienste

BAföG digital

Mit BAföG digital steht Schüler*innen und Student*innen ein bundesweit einheitliches digitales Antragsverfahren für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Dataport betreibt den Online-Dienst für alle Bundesländer in seinem Rechenzentrum.

Mehr zu BAföG digital

Elektronische Wohnsitzanmeldung

In Hamburg können die meisten Bürger*innen deutschlandweit erstmals ihren neuen Wohnsitz digital anmelden. Mithilfe des von Dataport entwickelten neuen Online-Dienstes „elektronische Wohnsitzanmeldung“ (EWA) entfällt der Gang zur Behörde.

Mehr zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

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