Einheitliches Unternehmenskonto wird sicherer und transparenter

Dataport hat die Berechtigungssteuerung für das bundesweit eingesetzte „einheitliche Unternehmenskonto“ bereitgestellt. Die Berechtigungssteuerung macht das Konto insgesamt sicherer und transparenter.

Mit dem neuen Modul können Unternehmen nun steuern, welche Mitarbeiter*innen auf welche digitalen Verwaltungsleistungen zugreifen dürfen. Die Zugriffsrechte können jederzeit auch wieder entzogen werden. Auf der anderen Seite können Behörden nun die Voraussetzungen für einen Zugriff auf ihre digitalen Leistungen festlegen. Zudem haben sie jederzeit einen Überblick darüber, wer Zugang zu den von ihnen angebotenen Diensten hat.

Beauftragt wurde Dataport mit der Entwicklung der Berechtigungssteuerung von dem Bundesland Bremen, welches gemeinsam mit dem Land Bayern das einheitliche Unternehmenskonto bereitstellt. Das Konto dient Behörden, Unternehmen, Verbänden, Vereinen bis hin zu Selbstständigen als bundesweit zentrale Schnittstelle für die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen. Die von Dataport entwickelte Berechtigungssteuerung ist einer von mehreren Bausteinen, durch die das Konto fortlaufend weiterentwickelt wird.

Mit Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes 2.0 wird die Nutzung des einheitlichen Unternehmenskontos sowie die Anbindung der Online-Dienste an die Berechtigungssteuerung verpflichtend.

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News-Redaktion