Der von Dataport entwickelte Online-Dienst „Wohnraumschutznummer“ ist in Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster fortan im Einsatz, dort unter dem Namen „Wohnraum-Identitätsnummer“. Der Dienst basiert auf einem Kooperationsprojekt, bei dem ein Bundesland einen Online-Dienst entwickelt und es anderen Ländern und dortigen Kommunen zur Verfügung stellt.
So hatte Dataport den Online-Dienst im Auftrag seines Trägerlandes Hamburgs entwickelt, der jetzt in Nordrhein-Westfalen genutzt wird. Die Einführung basiert auf dem Onlinezugangsgesetz. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Die neue Pflicht zur Angabe einer Wohnraumschutznummer gilt in den Städten, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben. In Nordrhein-Westfalen sind das derzeit Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Dort müssen Anbieter*innen von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen seit dem 1. Juli 2022 eine Wohnraum-Identitätsnummer (ID) bei Inseraten angeben, die über den Online-Dienst generiert wird.
Haupt- und Nebenwohnungen können dort zwar weiterhin – wie in allen anderen Städten auch – bis zu 90 Tage (bei Studierenden bis zu 180 Tage) im Kalenderjahr genehmigungsfrei genutzt werden, eine vorherige Registrierung in Verbindung mit der Wohnraum-ID müssen Anbieter*innen dennoch durchführen. Mit dem neuen Online-Dienst von Dataport können die Städte ab sofort der Zweckentfremdung von Wohnungen als Schattenhotels entgegenwirken.