Projekt
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Bis 2026 muss die digitale Aktenführung bundesweit für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften umgesetzt werden. Der elektronische Rechtsverkehr soll die Arbeit der Justiz unterstützen und effizienter gestalten.
Vom Archiv direkt in den Gerichtssaal. Zukünftig stehen Rechtsakten nicht mehr auf Papier, sondern digital am Bildschirm zur Verfügung. Informationen können leichter gefunden und an die Beteiligten weitergeben werden. Direkt und ohne Wegezeiten. Ein Wandel, der die Arbeitsweise in der Justiz grundlegend verändern wird. Für bundesweit rund 100.000 Nutzer*innen. Dataport setzt den Elektronischen Rechtsverkehr für Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen um. Datenschutzkonform. Für 42 ordentliche Gerichte und neun Staatsanwaltschaften. Für Fachgerichte, im Justizvollzug, den Grundbuchämtern und amtlichen Registern. Der Pilotbetrieb in den ersten Gerichten ist bereits gestartet. Die Verfahren für Sachsen-Anhalt sind im Aufbau.
Fakten & Vorteile
Das bringt der Elektronische Rechtsverkehr
- Effizientere Arbeitsprozesse: Alle Informationen der Rechtsakten können von den Beteiligten jederzeit eingesehen und bearbeitet werden. Ohne im Büro zu sein. Ohne Akten aus dem Archiv zu holen.
- Elektronische Suche: Informationen können innerhalb einer Akte schneller gefunden werden.
- Neue Technik: Gerichtssäle werden mit Bildschirmen und Hardware zum digitalen Einsatz der Rechtsakten ausgestattet.
- Übergreifende Integrationsplattform: Wir schaffen Schnittstellen zu den einzelnen Fachanwendungen der Justiz. Teilweise setzen die Bundesländer unterschiedliche Fachanwendungen und Komponenten des ERV ein.
- Leistungsstarke Kommunikationsplattform: Allein im Justizbereich der Dataport-Trägerländer werden künftig pro Tag mehrere Terrabyte Daten ausgetauscht.